Aktuelle Bekanntgaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal muss, kann und darf ich Sie und Euch über weitere Entwicklungen rund um die Corona-Problematik informieren. Bundesregierung und Landesregierungen werden sich erst in der Osterwoche darüber verständigen, wie es ab dem 20. April 2020 weiter gehen soll. Daher müssen wir weiter auf Sicht fahren – eine auch von behördlicher Seite unterstützte Vorgehensweise. Bis einschließlich 1. Mai 2020 gilt daher weiterhin Folgendes:

Alle öffentlichen Gottesdienste, Andachten, Vespern, etc. unterbleiben.

· Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis (höchstens bis maximal 20 Personen) im Freien stattfinden. Nur bei äußerst widrigen Wetterumständen kann die Trauer- bzw. Friedhofshalle genutzt werden. Grundsätzlich sind strengstens die Hygienevorschriften und die kommunalen bzw. behördlichen Vorgaben zu beachten.

· Die Kirchen sind offen zu halten, z.B. als Orte des persönlichen Gebetes.

· Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt. Das heißt insbesondere

a) den alten und kranken Menschen (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt) kann auf Wunsch die Hauskommunion gebracht werden – unter Beachtung der Hygienevorschriften.

b) Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch im häuslichen Umfeld gespendet werden (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt).

Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll persönlich erreichbar.

· Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden.

Bis zum 1. Mai 2020 einschließlich können

1. Taufen und Trauungen,

2. Firmungen,

3. alle Erstkommunionfeiern,

4. sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z.B. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chor-Proben und -Veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.),

5. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht stattfinden.

Mit den besten Wünschen für gesegnete Kar- und Ostertage und für Ihre und Eure Gesundheit grüßt herzlich,

Dr. Klaus Winterkamp

Bischöflicher Generalvikar