Auskunftsrecht Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen

Die Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen werden am 8. und 9. November in allen Gemeinden des Bistum Münster durchgeführt. In diesem Zusammenhang möchten wir auf das Auskunftsrecht aller Wahlberechtigten hinweisen. Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer personenbezogenen Daten in der Liste zu prüfen und dazu Auskunft zu verlangen. Dies ist in der Zeit vom 22.09.2025 bis zum 29.09.2025 zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro in Wüllen möglich.