Bekanntmachung der Auslegung der Wählerliste

Für die am 06./07. November 2021 stattfindende Kirchenvorstandswahl ist die Wählerliste aufgestellt.

Die Wählerliste für die Kirchenvorstandswahl liegt eine Woche von Montag, 30.08.2021 bis einschließlich Montag, 06.09.2021, im Pfarrbüro St. Andreas und Martinus, Lange Str. 35b, 48683 Ahaus-Wüllen, während der Bürozeiten Montag 8:00-12:00 Uhr, Mittwoch 8:00-12:00 Uhr, Donnerstag 15:00-18:00 Uhr, Freitag 8:00-12:00 Uhr zur Einsicht aus. In diesem Zeitraum ist eine telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme auch möglich.

Hinweis: Wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde, die im Melderegister mit einem Sperrvermerk eingetragen sind, stehen nicht in der Wählerliste. Wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, müssen sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist um eine Aufnahme in die Wählerliste bemühen.

Die Namen und Daten von Personen mit Auskunfts- oder Übermittlungssperren sind von der Einsichtnahme durch Dritte aus datenschutzrechtlichen Gründen auszuschließen. Einsichtnahme kann auch in diesen Fällen nur durch den Betroffenen selbst begehrt werden. Die Wählerliste darf nur unter Aufsicht zur Einsichtnahme von in der jeweiligen Kirchengemeinde Wahlberechtigten ausgelegt werden. Die Berechtigung zur Einsichtnahme kann nur geltend gemacht werden bezüglich des eigenen Eintrags.


Einsprüche gegen die Wählerliste sind beim:


Kirchenvorstand St. Andreas und Martinus

Lange Str. 35b

48683 Ahaus-Wüllen


bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen.


Nach Ablauf der Auslegungsfrist am 6.9.2021 sind Einsprüche nicht mehr zulässig.


Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr an dem Ort der Kirchengemeinde wohnen. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.