Bekanntmachung der Vorschlagsliste des Wahlausschusses zur Kirchenvorstandswahl

Für die in der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Martinus in Ahaus am Samstag dem 06.11.2021 und Sonntag, dem 07.11.2021 durchzuführende Kirchenvorstandswahl, bei der 5 Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen sind, hat der Wahlausschuss mehrheitlich folgende Vorschlagsliste aufgestellt:

  • Bußmann, Bernhard, Vissingkamp 88, 48686 Ahaus-Wüllen, Lehrer, 59 Jahre
  • Gerling, Michael, Grünstr. 1, 48683 Ahaus-Wessum, Verwaltungsfachangestellter, 56 Jahre
  • Grotholt, Herbert, Hamalandstr. 41, 48683 Ahaus-Wessum, Industriekaufmann, 63 Jahre
  • Kersting, Andreas, Sabstätte 17, 48683 Ahaus-Wüllen, Landwirt, 61 Jahre
  • Reehuis, Anna, Goosestegge 11, 48683 Ahaus-Wessum, Pressesprecherin, 36 Jahre
  • Vennemann, Karin, Pieperstr. 12, 48683 Ahaus-Wüllen, Bankkauffrau, 60 Jahre

Hinweis: Diese Vorschlagsliste ist auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu ergänzen. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären, bis zum 05.09.2021 beim Wahlausschuss eingereicht ist.


Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr an dem Ort der Kirchengemeinde wohnen. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.

Bild:© Bistum Münster

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